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          BGV A3 (VBG4)-Prüfung          


Um einen ausreichenden Schutz vor Personenschäden durch elektrischen Strom zu bieten, hat
die Berufsgenossenschaft die Unfallverhütungsvorschriften "Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel" nach BGV A3 (VBG 4) erlassen.


Dies gilt insbesondere für gewerbliche Anlagen, Produktionsstätten, Baustellen usw.. ,oder auch
für öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Universitäten , usw.. Bei Unfällen ist der Betrieb oder die
Einrichtung voll verantwortlich und somit haftbar.


Der Vorschriftentext der Unfallverhütungsvorschriften ist "geschriebenes Recht". Er hat
unbedingt Vorrang. An ihm muss sich der Unternehmer orientieren. Die Festlegungen in den
Unfallverhütungsvorschriften stellen Mindestanforderungen dar.


Die Durchführungsanweisungen geben Anhaltspunkte für die Auslegung des Vorschriftentextes. Sie sind im Berufsgenossenschaftlichen Fachausschuß erarbeitet worden und haben damit hohe rechtliche Qualität. Sie sollten berücksichtigt werden. Abweichungen hat der Betrieb zu vertreten und zu verantworten.


Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
nach BGV A3 (VBG 4)


Durchführungsanweisung

Zu §5 Abs. 1 Nr. 2:

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind mindestens alle vier
Jahre durch eine Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.


Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anschlußleitungen mit Steckern sowie
Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit ihren Steckvorrichrungen sind, soweit
sie benutzt werden, mindestens alle sechs Monate durch eine Elektrofachkraft oder bei
Verwendung geeigneter Prüfgeräte auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person
auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.


Übersicht über die Randbedingungen und Grenzwerte für die Prüfungen
elektrischer Betriebsmittel


Betriebsmittel der Schutzklasse

I

II

III

Besichtigen

Äußerlich erkennbare Mängel

Messen des Schutzleiterwiderstandes

Bis 5 m: < 0,3 Ohm  je weitere 5 m : < 0,1 Ohm 

-

-

Messen des Isolationswiderstandes

> 0,5 MOhm  mit Heizelementen > 0,25 MOhm

> 2 MOhm 

> 0,25 MOhm 

Messen des Ableitstromes

-

< 0,5 mA falls erforderlich

-

Messen der Kleinspannung

Berührbare Teile < 25 V AC o. 60 V DC

-

Erproben der Sicherheitseinrichtungen

Funktion von Sicherheitseinrichtungen

 

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