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BGV A3 (VBG4)-Prüfung
Um einen ausreichenden Schutz vor Personenschäden
durch elektrischen Strom zu bieten, hat
die Berufsgenossenschaft die Unfallverhütungsvorschriften "Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel" nach BGV A3 (VBG 4) erlassen.
Dies gilt insbesondere für gewerbliche Anlagen,
Produktionsstätten, Baustellen usw.. ,oder auch
für öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Universitäten , usw.. Bei Unfällen ist der
Betrieb oder die
Einrichtung voll verantwortlich und somit haftbar.
Der Vorschriftentext der Unfallverhütungsvorschriften
ist "geschriebenes Recht". Er hat
unbedingt Vorrang. An ihm muss sich der Unternehmer orientieren. Die Festlegungen in den
Unfallverhütungsvorschriften stellen Mindestanforderungen dar.
Die Durchführungsanweisungen geben Anhaltspunkte für
die Auslegung des Vorschriftentextes. Sie sind im Berufsgenossenschaftlichen Fachausschuß
erarbeitet worden und haben damit hohe rechtliche Qualität. Sie sollten berücksichtigt
werden. Abweichungen hat der Betrieb zu vertreten und zu verantworten.
Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaft
nach BGV A3 (VBG 4)
Durchführungsanweisung
Zu §5 Abs. 1 Nr. 2:
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische
Betriebsmittel sind mindestens alle vier
Jahre durch eine Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
Anschlußleitungen mit Steckern sowie
Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit ihren Steckvorrichrungen sind, soweit
sie benutzt werden, mindestens alle sechs Monate durch eine Elektrofachkraft oder bei
Verwendung geeigneter Prüfgeräte auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person
auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Übersicht über die Randbedingungen und Grenzwerte für die Prüfungen
elektrischer Betriebsmittel
Betriebsmittel der Schutzklasse |
I |
II |
III |
Besichtigen |
Äußerlich erkennbare Mängel |
Messen des Schutzleiterwiderstandes |
Bis 5 m: < 0,3 Ohm je weitere 5 m : < 0,1
Ohm |
- |
- |
Messen des Isolationswiderstandes |
> 0,5 MOhm mit Heizelementen > 0,25 MOhm |
> 2 MOhm |
> 0,25 MOhm |
Messen des Ableitstromes |
- |
< 0,5 mA falls erforderlich |
- |
Messen der Kleinspannung |
Berührbare Teile < 25 V AC o. 60 V DC |
- |
Erproben der Sicherheitseinrichtungen |
Funktion von Sicherheitseinrichtungen |
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